Kostenbeteiligung Hort Berlin Einkommen Tabelle

Ihre Kostenbeteiligung Hort Berlin Einkommen Tabelle 2026

Hallo, ich bin Peter vom Redaktionsteam von dasistberlin.de. Als Vater kenne ich die Herausforderungen der Familienplanung nur zu gut. Wussten Sie, dass die Betreuung für viele Grundschulkinder ab 2026 kostenfrei bleibt? Das ist eine enorme finanzielle Entlastung für Familien.

Für die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) – umgangssprachlich Hort – gelten klare Regeln. Für Ihr Kind in der ersten bis dritten Klasse fallen seit 2023 keine Gebühren mehr an. Das ist eine tolle Nachricht für alle Eltern.

Ab der 4. Klasse ändert sich die Situation. Die Teilnahme wird dann kostenpflichtig. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen Ihrer Familie. Eine frühzeitige Information ist daher sehr wichtig.

Wir geben Ihnen hier einen klaren Überblick für das Jahr 2026. Sie erfahren, wie sich die Beiträge berechnen und welche Schritte notwendig sind. Eine gute Planung gibt Ihnen Sicherheit. Weitere offizielle Details finden Sie auf der Website des Jugendamtes.

Grundlagen und Bedeutung der Kostenbeteiligung 2026

Für eine optimale Planung der Betreuung Ihres Kindes sollten Sie die verschiedenen Ganztagsschulformen kennen. Alle Einrichtungen bieten ergänzende Förderung und Betreuung von der ersten bis zur sechsten Klasse an.

Wichtige Begriffserklärungen

Die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) umfasst mehr als nur Aufsicht. Sie kombiniert pädagogische Angebote mit verlässlichen Betreuungszeiten. Dieser Ansatz unterstützt die individuelle Entwicklung Ihres Kindes.

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Folgende Schultypen stehen zur Verfügung:

Schulform Kernzeiten Zusatzoptionen
Offene Ganztagsschule 7:30 – 13:30 Uhr Buchbare Module 6:00 – 18:00 Uhr
Gebundene Ganztagsschule 7:30 – 16:00 Uhr Früh-/Spätbetreuung bis 18:00 Uhr

Relevanz für Familien in Berlin

Für Kinder ab der vierten Klasse wird die Teilnahme kostenpflichtig. Frühzeitige Informationen helfen Ihnen bei der Budgetplanung für 2026.

Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt bieten dieselben Möglichkeiten. Dies gewährleistet Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler.

Antragsverfahren und notwendige Unterlagen

Die Beantragung der ergänzenden Förderung und Betreuung folgt einem klaren Verfahren. Für das Jahr 2026 gelten spezifische Regelungen, die Sie kennen sollten.

Antragstellung und Fristen

Ihren Antrag reichen Sie bei der zuständigen Grundschule ein. Ideal ist die Abgabe bei der Schulanmeldung.

Spätestens bis zum 30. April des Einschulungsjahres muss der Antrag vorliegen. Die Bearbeitung dauert etwa 6-8 Wochen.

Situation Frist Bearbeitungszeit
Erstklässler bis 30.04. 6-8 Wochen
Ab 4. Klasse 3 Monate vor Schuljahresbeginn 6-8 Wochen
Spätere Anmeldung 3 Monate vor Betreuungsstart Individuell

Erforderliche Formulare und Nachweise

Für den Antrag benötigen Sie spezielle Formulare. Diese erhalten Sie in der Schule, beim Jugendamt oder online.

Wichtige Unterlagen sind Einkommensnachweise vom Vorjahr. Für Kinder ab Klasse 4 ist die „Erklärung zur Festsetzung der Kosten“ erforderlich.

Rolle des Jugendamts und weiterer Ansprechpartner

Das zuständige Jugendamt prüft Ihren Antrag und entscheidet über den Betreuungsumfang. Sie erhalten einen Bedarfsbescheid.

Bei Fragen helfen die Schule und das Jugendamt. Telefonische Sprechstunden finden dienstags und donnerstags von 9-12 Uhr statt.

Kostenbeteiligung Hort Berlin Einkommen Tabelle – Berechnung und Details

Für die Jahrgangsstufen 4 bis 6 wird die Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung einkommensabhängig berechnet. Grundlage bildet Ihr steuerrelevantes Brutto-Familieneinkommen des Vorjahres.

Berechnung der Kostenbeteiligung

Berechnungsgrundlagen nach Familieneinkommen

Die Höhe Ihrer monatlichen Gebühren richtet sich nach mehreren Faktoren. Neben dem Einkommen spielt der Betreuungsumfang eine wichtige Rolle.

Frühbetreuung ab 6:00 Uhr oder Spätbetreuung bis 18:00 Uhr beeinflussen den Beitrag. Jedes weitere Kind unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt bringt Ermäßigungen.

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Praktische Hilfen stehen online zur Verfügung. Mit den Downloads „Kostenbeteiligung MIT Ferien“ und „OHNE Ferien“ können Sie Ihre Ausgaben vorab schätzen.

Bei einem gültigen berlinpass-BuT entfällt die Zahlungspflicht vollständig. Das Mittagessen bleibt für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-6 kostenfrei.

Für eine reibungslose Abwicklung empfehlen wir, Ihre Einkommensnachweise frühzeitig zu sammeln. Weitere Unterstützung finden Sie in unserem Leitfaden zum Kindergeld beantragen.

Betreuungsangebote, Zeitrahmen und zusätzliche Fördermöglichkeiten

Mit verschiedenen Zeitmodulen können Sie die ergänzende Förderung und Betreuung individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Die flexible Gestaltung ermöglicht eine optimale Planung für Ihr Kind von der ersten bis zur sechsten Klasse.

Ganztagsangebote und Ferienbetreuung

Die Betreuungszeiten sind klar strukturiert. Frühbetreuung beginnt ab 6:00 Uhr, Nachmittagsbetreuung bis 16:00 Uhr und Spätbetreuung bis 18:00 Uhr. Sie können diese Module je nach Bedarf kombinieren.

Für Kinder der ersten bis vierten Klasse ist die Ferienbetreuung automatisch enthalten. Ab der fünften Klasse muss diese extra beantragt werden. Das Mittagessen ist für alle Schüler kostenfrei.

Für das Mittagessen schließen Sie einen separaten Vertrag mit dem Essensanbieter der Schule ab. Dieser Schritt ist wichtig für die tägliche Versorgung Ihres Kindes.

Ergänzende Kindertagespflege und Zusatzbetreuungen

Benötigen Sie zusätzliche Betreuung außerhalb der Schulzeiten? Die ergänzende Kindertagespflege bietet Lösungen für Abend-, Nacht- und Wochenendzeiten.

Das Jugendamt prüft, ob diese zusätzliche Förderung dem Wohl Ihres Kindes entspricht. Bei Fragen zur pädagogischen Förderung finden Sie Unterstützung im Bereich der schulischen Betreuung.

Für Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt gelten dieselben Regelungen. Dies gewährleistet Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler.

Fazit

Mit diesem Überblick sind Sie bestens vorbereitet für die Betreuungsplanung 2026. Sie kennen jetzt die wesentlichen Regelungen für die ergänzende Förderung und Betreuung.

Für die ersten drei Klassen bleibt die Teilnahme kostenfrei. Ab der vierten Klasse richtet sich der Beitrag nach dem Familieneinkommen. Das Mittagessen ist für alle Schülerinnen und Schüler inklusive.

Reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig über die Grundschule ein. Das zuständige Jugendamt prüft die Unterlagen. Wichtige Fristen sollten Sie unbedingt einhalten.

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Nutzen Sie die flexiblen Module von 6:00 bis 18:00 Uhr. Die Ferienbetreuung ist bis zur vierten Klasse automatisch enthalten. Bei besonderen Bedarfen steht ergänzende Kindertagespflege zur Verfügung.

Starten Sie jetzt mit der Planung für 2026. So sichern Sie eine reibungslose Betreuung für Ihr Kind.

FAQ

Was ist die ergänzende Förderung und wer kann sie beantragen?

Die ergänzende Förderung ist eine finanzielle Unterstützung für die Betreuung Ihres Kindes. Sie können einen Antrag stellen, wenn Ihr Kind die erste bis sechste Klasse einer Grundschule oder eine Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt besucht. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihrem Familieneinkommen.

Wie und wo stelle ich den Antrag auf ergänzende Förderung?

Den Antrag für die ergänzende Förderung reichen Sie beim zuständigen Jugendamt ein. Sie erhalten die notwendigen Formulare direkt dort oder auf der Website der Behörde. Achten Sie auf die Fristen, besonders zum Start des neuen Schuljahres.

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

Für Ihren Antrag benötigen Sie in der Regel Einkommensnachweise der Eltern, die Geburtsurkunde Ihres Kindes und den Nachweis über den Schulplatz. Das Jugendamt informiert Sie über die vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen.

Was umfasst das Betreuungsangebot im Hort?

Die Betreuung im Hort bietet eine verlässliche Versorgung vor und nach dem Unterricht. Dazu gehören oft die Hausaufgabenbetreuung, ein Mittagessen und pädagogische Aktivitäten. Viele Einrichtungen bieten auch eine Ferienbetreuung an.

Gibt es zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten neben dem Hort?

Ja, es gibt weitere Optionen wie die ergänzende Kindertagespflege. Diese kann genutzt werden, wenn die regulären Hortzeiten nicht ausreichen. Informationen zu diesen Zusatzbetreuungen erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt.

Wie wird der Eigenanteil an den Kosten genau berechnet?

Die Berechnung Ihres Eigenanteils basiert auf dem bereinigten Familieneinkommen. Die genauen Beträge finden Sie in der aktuellen Einkommenstabelle. Diese Tabelle wird jährlich angepasst.
Peter Mälzer
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